Amprion Ausbauplanungen-Ultranet-Konverter

Amprion Ausbauplanungen-Ultranet-Konverter

Quelle: www.amprion.net

"Es liegt in der menschlichen Natur,

vernünftig zu denken und unvernüftigt zu handeln."

Anatol France (1844 - 1924)

1.07.2015

Netze zukunftssicher gestalten

Osterath – Philippsburg (Ultranet)

Siehe im Hauptmenü unter: Bundesnetzagentur vom 1.07.2015

Hauptversammlung von RWE

Der Dachverband der Kritischen Aktionäre lud das Aktionsbündnis der Trassengegner zur Hauptversammlung von RWE am 23.04.2015 ein. Für uns bestand so die Möglichkeit, direkt beim wichtigsten Strippenzieher der überdimensionierten Trassenplanungen nach Bayern zu sprechen und den Vorstand mit unseren Fragen und Argumenten zu konfrontieren. Matthias Grobleben von der BI Altdorf/Burgthann und Maria Estl von der BI Steinwald fuhren nach Essen. Hier die Rede von Matthias Grobleben vor  Aktionärsversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat von RWE.

Sehr geehrte Mitglieder der Firmenleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte in den folgenden Ausführungen das Verhältnis von RWE zu Amprion und die daraus resultierenden Aktivitäten thematisieren.

Amprion, gegründet im Jahre 2003, und einer der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland, befindet sich noch immer zu 25,1% im Besitz von RWE.

Quelle: http://www.stromautobahn.de/hauptversammlung-von-rwe

Amprion und die weiße Weste


Bis vor kurzem konnte man den Amprion Informations-Flyern entnehmen, wie sich der Übertragungsnetzbetreiber selbst sieht. Man warb mit dem Begriff „Finanzinvestor, kein Fachinvestor“. Damit wollte man wohl auch die Attraktivität für mögliche Kunden, die ihr Geld renditestark anlegen wollten, erhöhen.

Hintergrund war, dass RWE als früherer Mehrheitseigner von Amprion Geld brauchte und deshalb die Kooperation mit finanzstarken Investoren suchte. N-tv schrieb im Juli 2011 „Finanzinvestoren greifen zu – RWE schlägt Stromnetz los“ ( www.n-tv.de/wirtschaft/RWE-schlaegt-Stromnetz-los-article3812961.html ).

Quelle: http://www.stromautobahn.de/amprion-und-die-weisse-weste

17.12.2014

Ultranet

Die geplante Stromleitung Ultranet ist ein Gemeinschaftsprojekt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW. Die Verbindung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ)  soll die Übertragungskapazität zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit zwei Gigawatt deutlich erhöhen. Die HGÜ ermöglicht dabei einen verlustarmen Transport von Energie über weite Strecken.

Die Ultranetleitung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten mitgeführt werden. Zusätzliche Energie wird auf bereits bestehenden Strommasten übertragen, so dass neue Trassen vermieden werden.

Die Notwendigkeit der Verbindung wurde 2012 im Netzentwicklungsplan als Korridor A Süd (Osterath-Philippsburg) dargestellt und mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplans (hier Projekt Nr. 2) als vordringlich verankert. Im Ausblick auf das Jahr 2023 wird das Ultranet um einen weiteren Anschluss nach Norddeutschland ergänzt – den sogenannten Korridor A Nord.

Quelle: http://www.amprion.net/netzausbau/ultranet-hintergrund

PRESSEMITTEILUNG

Dortmund, 3. Dezember 2014

Amprion favorisiert Kaarster Dreiecksfläche für den Bau des ULTRANET-Konverters

§ Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung bei Dreiecksfläche am größten

§ Alternativer Standortbereich bei bestehender Anlage Gohrpunkt

§ Andere Bereiche werden nicht weiter betrachtet

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH hat heute dem Rhein-Kreis Neuss und den Kommunen in einer Informationsveranstaltung die Ergebnisse der methodischen Suche nach einem Konverterstandort für die Gleichstromver-bindung ULTRANET vorgestellt. Das gutachterliche Ergebnis zeigt, dass die sogenannte Dreiecksfläche (Kaarst) und der Standortbereich an der bestehen-den Anlage Gohrpunkt (Rommerskirchen/Dormagen) gleichwertig für den Bau eines Konverters geeignet sind. Nach der Bewertung des Gutachtens erklärt Amprion die Kaarster Dreiecksfläche zum Favoriten, da der Standortbereich mit Abstand die größte Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung (1.300 Me-ter) aufweist. Damit folgt Amprion der bereits zu Beginn des Suchprozesses formulierten Prämisse des größtmöglichen Abstands zur geschlossenen Wohn-bebauung. Alle anderen Standortbereiche werden nicht weiter betrachtet

Quelle: http://www.amprion.net/sites/default/files/20141203_ULTRANET_PM Konverterstandortsuche_Ergebnis.pdf

3.12.2014

Konverterstandortsuche

Um die Integration der Gleichstromverbindung in das europaweit übliche Wechselstromnetz zu gewährleisten, sind Konverter an den Endpunkten der Leitung notwendig. Für das Projekt Ultranet ist die Station Osterath im Bundesbedarfsplangesetz als Netzverknüpfungspunkt festgelegt. Für den Konverter muss ein geeigneter Standort gefunden werden, der am Netzverknüpfungspunkt (NVP) bzw. auch zehn Kilometer oder mehr von dem verbindlichen Netzverknüpfungspunkt entfernt gelegen sein kann.

Abgestuftes Suchverfahren auf Basis eines Kriterienkatalogs

Aus der Anwendung der Ausschluss- und Rückstellungskriterien ergaben sich bis Juni 2014 19 Standortbereiche. Die Eignungsbewertung anhand der Abwägungskriterien führte mit einer einheitlichen Datengrundlage zu sechs besonders geeigneten Standortbereichen. In einer zweiten Bearbeitungsstufe wurden bis Ende November 2014 Daten und Informationen aus den Kommunen ergänzt wie zum Beispiel Bebauungspläne

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Ergebnis: Dreiecksfläche Kaarst ist Favorit

Das gutachterliche Ergebnis zeigt, dass die Dreiecksfläche in Kaarst und der Standortbereich an der bestehenden Anlage in Gohr (Rommerskirchen/Dormagen) gleichwertig für den Bau eines Konverters geeignet sind. Nach der Bewertung des Gutachtens ist die Kaarster Dreiecksfläche unser Favorit, da der Standortbereich mit Abstand die größte Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung (1.300 Meter) aufweist. Damit folgen wir der bereits zu Beginn des Suchprozesses formulierten Prämisse des größtmöglichen Abstands zur geschlossenen Wohnbebauung, Alle anderen Standortbereiche werden wir nicht weiter betrachten.

Quelle: http://www.amprion.net/konverterstandortsuche-ultranet

4.11.2014

Netzentwicklungsplan bestätigt Bedarf für den Netzausbau unter neuen Rahmenbedingungen

Zweiter Entwurf berücksichtigt neue regionale Verteilung der EEG- Einspeisung auf Grundlage der EEG-Novelle

Vielzahl von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit aufgenommen

Ergebnisse bestätigen hohen Bedarf der Strom-Übertragung von Nord- nach Süddeutschland sowie die Notwendigkeit von HGÜ-Leitungen und identifizieren regionale Anpassungen

04. November 2014. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50 Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 und des Offshore - Netzentwicklungsplans (O-NEP) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Das Ergebnis der Berechnungen bestätigt den hohen Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland, der im Wesentlichen über die bereits im Bundesbedarfsplan bestätigten Hochspannungsgleichstromübertragungsstrecken (HGÜ) gedeckt werden soll. Diese HGÜ-Verbindungen bilden somit auch weiterhin das Rückgrat der Energiewende in Deutschland. Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) bleibt den neuen Erkenntnissen nach der robuste Kern für den Netzausbaubedarf.

Quelle: http://www.amprion.net/pressemitteilung-170

6.10.2014

Ultranet - Wikipedia

Mit dem Begriff Ultranet wird eine geplante parallele Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) und Wechselstromübertragung in Deutschland bezeichnet

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ultranet

Eingestellt am 25.07.2014

Was bedeutet:

Ultranet

Die geplante Stromleitung Ultranet ist ein Gemeinschaftsprojekt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW. Die Verbindung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ)  soll die Übertragungskapazität zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit zwei Gigawatt deutlich erhöhen.

Quelle: http://www.amprion.net/netzausbau/ultranet-hintergrund

Ultranet - Standortsuche nördlicher Konverter

Öffentliche Unterlagen der Firma Amprion

S tandortsteckbrief

Standort Nr. 1, westlich Meerbusch – Osterath

Beschreibung

Der Standortbereich Nr. 1 liegt westlich des Meerbuscher Stadtteils Osterath auf der Gemeindegrenze zwischen Meerbusch und Willich östlich der Streithöfe. Der Bereich weist eine Gesamtfläche von ca. 161,3 ha mit ebener Topographie auf und wird landwirtschaftlich genutzt. Der Standortbereich wird von einer Landesstraße gequert (L26, Willicher Straße). Im nordwestlichen und südwestlichen Teil des Standortbereichs sind Windkraftanlagen errichtet, mit einem Radius von 200 m sind diese Flächen aus dem Standortbereich ausgeschlossen, da diese Nutzung der Errichtung eines Konverters entgegen steht.

Quelle: http://www.amprion.net/sites/default/files/pdf/05_20140617_ULTRANET_Standortsteckbriefe_reduziert_Groeße.pdf

17.06.14

Amprion präsentiert den Arbeitsstand bei der Suche nach einem Konverterstandort für Ultranet

  • Suche auf Basis des Kriterienkatalogs ergibt mehrere potenzielle Standort-bereiche, Rangfolge noch offen
  • Vor- und Nachteile von mindestens sechs Bereichen werden in den nächsten Monaten mit den betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit diskutiert
  • Bis Ende des Jahres wird Amprion einen Vorzugsstandort benennen

Amprion hat heute den Kreisen und Kommunen in einer Informationsveranstaltung den Arbeitsstand bei der Suche nach einem Konverterstandort für die Gleichstromverbindung ULTRANET vorgestellt. Ein Konverter ist am Anfangs- und Endpunkt einer solchen Leitung notwendig, um den transportierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln und in das bestehende Stromnetz einspeisen zu können.

Quelle: http://amprion.de/amprion-präsentiert-den-arbeitsstand-bei-der-suche-nach-einem-konverterstandort-für-ultranet

17.06.2014

Konverterstandortsuche

Um die Integration der HGÜ in das europaweit übliche Drehstromnetz zu gewährleisten, sind Konverter an den Eckpunkten der Leitung notwendig. Für das Projekt Ultranet ist die Station Osterath im Bundesbedarfsplangesetz als Netzverknüpfungspunkt festgelegt. Für den Konverter muss ein geeigneter Standort gefunden werden, der am Netzverknüpfungspunkt bzw. auch zehn Kilometer oder mehr von dem verbindlichen Netzverknüpfungspunkt entfernt gelegen sein kann.

Abgestuftes Suchverfahren auf Basis eines Kriterienkatalogs

Amprion hat den potentiell betroffenen Landkreisen und Kommunen den Entwurf der Kriterien für die Standortwahl des Konverters Anfang Dezember 2013 vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Im 1. Quartal 2014 sind die Rückmeldungen aus diesem Workshop in den Kriterienkatalog eingeflossen. Amprion hat daraufhin mögliche Konverterstandortflächen anhand dieser Kriterien gesucht.

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Sechs Standortbereiche in der näheren Auswahl

Quelle: http://www.amprion.net/konverterstandortsuche-ultranet

Eingestellt am 7.11.2013

Meilenstein bei Ultranet-Projekt

Amprion und TransnetBW nehmen nächsten Meilenstein im Innovationsprojekt Ultranet: erster Schritt im EU-Vergabeverfahren gestartet

  • Lieferanten können sich ab sofort für die Ausschreibung der Ultranet-Konverter qualifizieren

Die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW haben heute die europaweite Auftragsbekanntmachung für die Konverter der Gleichstromverbindung „Ultranet“ veröffentlicht. In einem ersten Schritt können sich nun interessierte Technologielieferanten in einem Teilnahmewettbewerb für die Ausschreibung des Auftrags qualifizieren. Danach folgt in 2014 die eigentliche  Ausschreibung, der sich die Beauftragung anschließt.

Ultranet ist eine etwa 340 Kilometer lange Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Osterath und Philippsburg . Die Einbindung der Verbindung in Hochspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) ins bestehende Wechselstromnetz erfordert so genannte Konverter an den Endpunkten der Leitungen. Die Konverter wandeln den Wechselstrom in Gleichstrom und umgekehrt. Die technische Innovation von Ultranet begründet sich vor allem darin, weltweit erstmals Wechsel- und Gleichstrom gemeinsam auf einer Freileitung zu führen. Durch den Einsatz der neuen Technologie kann der Raumbedarf für neue Trassen und damit die Auswirkungen auf Mensch und Natur deutlich minimiert werden.

Die Verbindung  aus dem nördlichen Rheinland nach Baden-Württemberg ist eine der Stromautobahnen des Bundesbedarfsplangesetzes zur Verstärkung des deutschen Stromübertragungsnetzes. Nach Abschaltung des Kernkraftwerkes Philippsburg im Jahr 2019 erleichtert Ultranet den Ausgleich von Stromangebot und -nachfrage zwischen Nord-, West- und Süddeutschland und leistet einen erheblichen Beitrag zur Einbindung der erneuerbaren Energien ins Stromnetz.

Quelle: http://www.amprion.net/pressemitteilung-133

8.05.2012

Planungsunterlagen an die Bez. Regierung in Düsseldorf

Die Fa. Amprion hat die Unterlagen zwecks Planfeststellungsbeschluß am 11.Mai 2012 bei der Bezirksregierung in Düsseldorf eingereicht.

Das Planfeststellungsverfahren wird von der Bez. Regierung am 11, Juni 2012 eröffnet.

Netzausbau

Im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist vorgeschrieben, dass regenerativ erzeugter Strom vorrangig gegenüber konventionell erzeugtem Strom in das deutsche Stromnetz eingespeist und transportiert wird. Für den notwendigen Transport des vor Ort in großen Mengen überschüssigen Windstromes Richtung Süden ist das bundesdeutsche Stromtransportnetz jedoch nicht ausgelegt. Fehlen die nötigen Übertragungskapazitäten, müssen diese durch einen Ausbau des Netzes unverzüglich geschaffen werden.

Planung und Genehmigung

Zunächst erarbeiten wir die Detailplanung, prüfen vor Ort die Gegebenheiten im Gelände und nehmen Kontakt zu Grundstückseigentümern auf. Wenn die Planunterlagen erstellt und die erforderlichen Umweltuntersuchungen durchgeführt sind, wird das Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Behörde beantragt.
Während des Verfahrens werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Dann können alle Betroffenen ihre Anregungen und Bedenken vortragen (Anhörungsverfahren). Anschließend wägt die Planfeststellungsbehörde die öffentlichen und privaten Belange ab und erlässt bei rechtlicher Zulässigkeit des Vorhabens einen Planfeststellungsbeschluss. Der Bescheid der Behörde bündelt alle für das Vorhaben erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Auflagen.
Wie lange die Verfahren dauern? Amprion wird die notwendigen Unterlagen für die ersten Teilabschnitte der Leitung zwischen Wesel und Raesfeld im Laufe des Jahres 2010 einreichen. Ab 2015 soll der in den Windparks im Norden erzeugte Strom über die Leitung in den Süden transportiert werden.
Wir möchten die Öffentlichkeit über den Planungsfortschritt auf dem Laufenden halten. Noch bevor wir die Antragsunterlagen bei den Behörden einreichen, informieren wir über das Vorhaben auf unseren Internetseiten oder bei Veranstaltungen.

Projektträger

Die Amprion GmbH, mit Sitz in Dortmund, betreibt mit 11.000 Kilometern das längste Höchstspannungsnetz in Deutschland. Die Gesellschaft bündelt sämtliche Aktivitäten des RWE-Konzerns im Höchstspannungsnetz und ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland und Europa.
Amprion investiert in den kommenden zehn Jahren über drei Milliarden Euro in das Höchstspannungsnetz. Schritt für Schritt sorgen wir dafür, dass die Windenergie dorthin gelangt, wo sie gebraucht wird — in die süddeutschen Verbrauchszentren. So garantieren wir die Sicherheit der Stromversorgung für 27 Millionen Menschen auch in Zukunft.
Bei uns treffen Energie und Innovationskraft aufeinander. Deshalb befürworten wir die im EnLAG vorgesehenen Kabelpilotstrecken der geplanten 380-kV-Leitung zwischen Meppen und Wesel. Wir sehen darin eine Chance, weitere Erfahrungen mit dieser Technik zu sammeln.
Weitere Informationen:
Dieter Picklapp, Projektleiter, Telefon 0800 77 88 991


Allgemeines zu Genehmigungen

Raumordnungsverfahren
Vorhaben für Freileitungen mit erheblichen überörtlichen Auswirkungen müssen, wenn sie raumbedeutsam sind, ein gestuftes Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen. Ob der Neubau einer Freileitung raumbedeutsam ist, entscheidet die zuständige Landesplanungsbehörde. Das Raumordnungsverfahren soll die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Raumordung und Landesplanung prüfen und klären, wie das Vorhaben mit oftmals widerstreitenden Planungen und Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen ist. Die von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Städte und Gemeinden sowie die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von dem Vorhaben berührt sind – z.B. Bundeswehr, Mobilfunkbetreiber, anerkannte Naturschutzverbände – werden im Verfahren beteiligt.

Innerhalb des Raumordnungsverfahrens werden Trassenalternativen untersucht und bewertet mit dem Ziel, eine Variante zu finden, die die geringsten Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt verursacht. Hierzu wird eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt.

Nachdem alle von der Planung berührten Belange vollständig ermittelt und von der Landesplanungsbehörde bewertet wurden, ergeht von ihr die Empfehlung für einen Trassenkorridor. Innerhalb dieses Trassenkorridors werden für das anschließende Planfeststellungsverfahren detaillierte Untersuchungen zur Bestimmung der Vorzugstrasse vorgenommen.

Für Vorhaben, die von der zuständigen Behörde als nicht raumbedeutsam eingestuft werden, entfällt das Raumordnungsverfahren.


Planfeststellungsverfahren
Für den Neubau von Freileitungen mit einer Spannung von 110 kV und mehr sieht das Energiewirtschaftsgesetz gemäß § 43 die Planfeststellung vor, sofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Planfeststellungsverfahren beginnt im Anschluss an das Raumordnungsverfahren. Im Planfeststellungsverfahren wird der von der Landesplanungsbehörde vorgeschlagene Trassenkorridor vom Vorhabenträger kleinräumig untersucht und eine konkrete Trasse erarbeitet. Die Planung wird vom Vorhabenträger in Berichten und Plänen dargestellt und die Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde beantragt. Im Rahmen der Planfeststellung werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt sowie die Planungen öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange, Verbände und Bürger können ihre Stellungnahme abgeben. Nach Ablauf der vorgegebenen Einwendungsfrist erhält der Verfahrensträger die Einwendungen zur Stellungnahme.

An dem sich anschließenden Erörterungstermin können alle von der Planung Betroffenen teilnehmen. In Anwesenheit der Genehmigungsbehörde und des Vorhabenträgers können die Einwendungen vorgetragen und mit dem Vorhabenträger erörtert werden. Die Genehmigungsbehörde wägt die eingebrachten Einwendungen und die Ergebnisse der Erörterung gegenüber der Planung ab und fasst den Planfeststellungsbeschluss – u .U. mit Auflagen und Änderungen. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses kann dann die Freileitung errichtet werden.

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